Private Endgeräte am Arbeitsplatz: Erfahren Sie, welche Risiken durch BYOD-Systeme in Unternehmen entstehen. Wie lässt sich die Gefahr reduzieren?
Die Verwendung privater Endgeräte am Arbeitsplatz (BYOD = Bring Your Own Device) ist in den letzten Jahren immer populärer geworden. In vielen Unternehmen hat sich die Nutzung privater Handys und Laptops zu Arbeitszwecken als gängige Praxis durchgesetzt. Das gilt vor allem für jüngere Arbeitnehmer und innovative Unternehmen in der Start-Up-Szene. Doch ist die Nutzung privater Endgeräte am Arbeitsplatz wirklich so unproblematisch? Nein. Es ergeben sich eine Vielzahl von Risiken, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Diese möchten wir nun näher beleuchten:
Die unbefugte Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen gehört zu den Hauptrisiken des BOYD.
Für den Arbeitgeber ergeben sich durch den BYOD-Einsatz u.a. folgende Risiken:
•Überwachung,
•Identitätsdiebstahl,
•Abfangen sämtlicher Informationen,
•Ausspähung von Geschäftsgeheimnissen, Industriespionage
Für den Arbeitnehmer ergeben sich Risiken, da er im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers zwar den Vorgaben und Weisungen des Arbeitgebers unterliegt (Direktionsrecht), die Einhaltung der Vorgaben und Weisungen hinsichtlich der privaten Endgeräte jedoch nicht dem Kontrollrecht des Arbeitgebers unterliegen. Demnach müsste der Arbeitnehmer im Rahmen der selbstorganisatorischen Kontrolle Checklisten führen und beim Arbeitgeber zu Dokumentationszwecken inreichen. Ehrlich gesagt sehr praxisfern. Zudem kann die Trennung von privaten und dienstlichen Daten nicht wirkungsvoll vollzogen werden, da die private Verwendung des Rechners, auch für Familienangehörige und Dritte nicht untersagt werden kann.
Desweiteren droht der Übergang von bedingten Haftungsansprüchen auf den Arbeitnehmer, da diese verantwortlich sind für:
•die Hard- und Software (Virenschutz, Passwörter, Firewall, Updates, Downloads, etc.)
•die sichere Aufbewahrung, Gerätesicherung (Diebstahlrisiko)
•für eine Vermeidung des Zugriffs Dritter, unbeabsichtigter Offenlegung oder Einsichtnahme
Die Nutzung von privaten Endgeräten am Arbeitsplatz für dienstliche Belange ist in jeder Hinsicht problematisch.
Es ergeben sich eine Vielzahl von Haftungs- und Anwendungsrisiken, die nicht adäquat abgedeckt werden. Und natürlich ist oft das Urheberrecht betroffen, wenn geschützte Dateien auf Privatgeräte heruntergeladen werden.
Dazu kommen noch lizenzrechtliche Fragen zur Nutzung kostenpflichtiger Software auf privaten Endgeräten.
Weitere Informationen:
Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) Ausfertigungsdatum: 18.04.2019
•Arbeitsrechtliche Aspekte der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte Deutscher Bundestag, 27.05.2019, PDF-Download